Hinweis: Die Abgabetermine für Hausarbeiten sind zwingend einzuhalten (Grundsatz Gleichbehandlung). Der Prüfer entscheidet nicht über eine Verlängerung von Hausarbeiten oder über einen Prüfungsrücktritt. Das ist Aufgabe des Allgemeinen Prüfungsausschusses. Dazu bedarf es einen rechtzeitig eingereichten, schriftlichen und begründeten Antrag des Studierenden beim Akademischen Studien- und Prüfungsamt. Die Entscheidung wird dem Studierenden per Bescheid mitgeteilt. Dieser ist aufgefordert, die Entscheidung seinem Prüfer umgehend mitzuteilen.